Wenn ich in Polen ärztliche Hilfe brauche, kläre ich zuerst zwei Dinge: Ist es ein akuter Notfall, und arbeitet die Praxis mit dem öffentlichen Gesundheitssystem zusammen? Meine EHIC, die Europäische Krankenversicherungskarte, kann bei medizinisch notwendiger Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts helfen. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Praxis sie abrechnet oder jede Leistung kostenlos ist.
Woran ich eine passende Praxis erkenne
Für reguläre medizinische Versorgung suche ich nach einem Anbieter, der einen Vertrag mit dem polnischen Nationalen Gesundheitsfonds NFZ hat. Das NFZ-Zeichen ist ein erster Anhaltspunkt. Bei Unsicherheit frage ich vor der Behandlung ausdrücklich, ob die Praxis im öffentlichen System abrechnet und ob sie die EHIC annimmt. Eine private Praxis kann andere Bedingungen und Kosten haben.
Die Karte zeige ich bei jeder Nutzung von Gesundheitsleistungen vor. Sie ersetzt keine Reiseversicherung und deckt zum Beispiel private Behandlung oder einen Rücktransport nach Deutschland nicht ab. Außerdem gelten die Bedingungen und möglichen Eigenanteile des polnischen Systems. „Mit EHIC“ heißt daher nicht zwangsläufig „kostenlos“.
Arzt oder Apotheke am Abend und am Wochenende finden
Die europäische Kommission nennt für Polen gewöhnliche Öffnungszeiten von Hausarztpraxen an Werktagen und weist auf NFZ-Vertragspartner für die Versorgung am Abend, in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen hin. Die Adresse kann ich über die NFZ-Suche oder über ein Krankenhaus beziehungsweise eine Praxis mit NFZ-Vertrag erfragen.
Praktisch ist die NFZ-Patienteninformation: Laut EU-Länderseite kann die Hotline bei der Suche nach Bereitschaftsversorgung, der nächsten Notaufnahme und einer diensthabenden Apotheke helfen. Als Nummern werden +48 22 125 66 00 und +48 800 190 590 aufgeführt; aus Deutschland würde ich die Nummer mit der internationalen Vorwahl als erste Wahl speichern. Laut derselben Seite ist Beratung auf Englisch, Ukrainisch und Russisch möglich. Deutsch wird dort nicht zugesagt.
Bei einem echten Notfall nicht erst suchen
Bei einer plötzlichen Gefahr für Leben oder Gesundheit würde ich die Notrufnummer 112 oder 999 wählen. Die EU-Information für Polen erklärt, dass Rettungsdiensthilfe in Notfällen durch die Einsatzteams kostenfrei erbracht wird. Für nicht lebensbedrohliche Beschwerden ist dagegen die NFZ-Bereitschaftsversorgung der passendere Ausgangspunkt.
Wenn ich vor Ort zunächst selbst zahlen muss
Falls eine Praxis die Karte nicht akzeptiert oder eine Zahlung verlangt, bitte ich um eine detaillierte Rechnung und hebe den Zahlungsbeleg sowie Unterlagen zu verordneten Medikamenten auf. Nach der Rückkehr frage ich meine gesetzliche Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist. Die EHIC verspricht keine pauschale Erstattung: Maßgeblich sind die Regeln und Leistungen des Behandlungslands.
Vor der Abfahrt prüfe ich deshalb, ob meine EHIC gültig und griffbereit ist, und speichere die NFZ-Nummer samt Adresse der Unterkunft im Telefon. Für die allgemeine Frage, welche Grenzen die Karte auf Reisen hat, gibt es auch meinen Überblick zur Auslandskrankenversicherung für Polen. So sind Notfall, Bereitschaftsdienst und Versicherungsschutz gedanklich getrennt – und ich muss im Fall der Fälle weniger lange suchen.