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    Polnisch Hilfe im Internet

    Samstag, 26.April 2008

    Heute mal etwas Werbung in eigener Sache :)

    Seit heute ist die Seite Polnisch-Hilfe.de online. Dort findet ihr vielfältige Deutsch-Polnische Sprachdienstleistungen, wie Übersetzungen, Nachhilfe-Kurse, Lokalisierungen für Internetseiten und vieles mehr.

    Doch besonders super sind die Online-Kurse für Polnisch. Diese werden zum Teil sogar kostenlos angeboten. Und ein bisschen Sprachen lernen kann ja niemanden schaden. ;)

    Fahrzeugüberführung nach Polen (Pkw)

    Dienstag, 11.Dezember 2007

    Diejenigen, die ein Auto von Deutschland nach Polen überführen möchten, haben in allen beiden Ländern bestimmte Amtswege durchzugehen. Die Prozedur ist in Deutschland allerdings nicht so kompliziert wie in Polen, die benötigten Dokumente lassen sich schnell und einfach zusammentragen. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen aus eigener Erfahrung einen Überblick über den gesamten Vorgang und Tipps für die schnelle Erledigung aller notwendigen Formalitäten geben. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang selbst sowie die benötigten Unterlagen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können und am besten vor Ort zu spezifizieren sind.

    EU-Neufahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen

    Formalitäten in Deutschland

    Beim Kauf eines Fahrzeugs in Deutschland werden zuerst folgende Unterlagen benötigt:

    1. zweisprachiger Kaufvertrag. Der Kaufvertrag muss den Kaufpreis des Fahrzeugs in EURO, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie die genauen Anschriften des Käufers und des Verkäufers beinhalten, wobei der Käufer unbedingt seine polnische Anschrift angeben muss, sonst kann es bei der Registrierung des Autos in der polnischen Kfz-Behörde zu Problemen kommen.
    2. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
    3. Abmeldebescheinigung – wurde das Fahrzeug noch nicht abgemeldet, kann diese Bescheinigung in der Kfz-Zulassungsbehörde bei der Beantragung des Ausfuhr- bzw. des Kurzkennzeichens bezogen werden.

    Je nachdem, ob das erworbene Fahrzeug fahrtüchtig ist und sich mit eigenem Antrieb fortbewegen kann bzw. über die Grenze auf einem speziellen Anhänger transportiert wird, werden unterschiedliche Kennzeichen benötigt.

    Möchten Sie mit dem erworbenen Auto selbst über die Grenze fahren, sollen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde das sog. Ausfuhrkennzeichen beantragen. Es ist zu empfehlen, sich über die benötigten Unterlagen und die anfallenden Gebühren im Vorfeld auf der Internetseite der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde detailliert zu informieren.
    Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens (das mit dem roten Streifen), auch Exportkennzeichen bzw. Zollkennzeichen genannt, benötigen Sie neben den o.g. folgende Unterlagen:

    1. Reisepass / Personalausweis
    2. Versicherungsbestätigungskarte des Haftpflichtversicherers, speziell für Ausfuhr (gelb)
    3. Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung – für Fahrzeuge, bei denen der TÜV inzwischen abgelaufen ist, kann kein Ausfuhrkennzeichen mehr beantragt werden.

    Zu beachten ist, dass die Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, der Kfz-Zulassungsbehörde zwecks Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorgeführt werden müssen.
    Die Preise einer Kfz-Ausfuhrversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und richten sich nach der Dauer der Versicherung, wobei es bei einer 9-tägigen und einer 15-tägigen Versicherung kaum Unterschiede zu bemerken sind. Die Ausfuhrversicherung gilt im Gegensatz zu einer Kurzzeitversicherung auch bei Unfällen in Polen und kann bei einer Polizeikontrolle als Nachweis der Kfz-Versicherung vorgelegt. Meistens kann eine Kfz-Ausfuhrversicherung im Gebäude der Kfz-Zulassungsbehörde erworben werden.
    Nach dem Stand von November 2007 fallen bei den von uns angefragten Anbietern folgende Gebühren für Pkw-Ausfuhrversicherung an:

    1. AIG Europe – Laufzeit 15 Tage im Preis von 62,00 EURO
    2. Christoph Kroschke AG – Laufzeit 9 Tage im Preis von 75,00 EURO
    3. ADAC – Laufzeit 15 Tage im Preis von 80,00 EURO

    Bei der Internetrecherche haben wir zwar einige günstigere Angebote gefunden, allerdings handelte es sich in den meisten Fällen um Ein-Person-Unternehmen, welche nicht geraden einen sehr liquiden Eindruck machten.
    Ist der TÜV Ihres Fahrzeugs nur noch wenige Tage gültig, kann es vorkommen, dass die Gültigkeit der von Ihnen erworbenen Kfz-Ausfuhrversicherung verkürzt wird.
    Beispiel: am 23.11.2007 wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der TÜV des Fahrzeugs läuft am 30.11.2007 ab. Die von Ihnen am 23.11.2007 erworbene Kfz-Ausfuhrversicherung mit der Laufzeit von 15 Tagen wird somit auf 8 Tage, d.h. bis zum 30.11.2007 verkürzt. Dieses Datum wird anschließend auf dem roten Streifen Ihres Ausfuhrkennzeichens geprägt.

    Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens wird von der Kfz-Zulassungsbehörde eine Gebühr erhoben. Diese kann von Bundesland zu Bundesland variieren und beträgt z.B. im Landkreis Anhalt-Zerbst (Sachsen-Anhalt) ca. 36 EURO. Wurden dem Autokäufer ältere Vordrucke der Dokumente (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ausgehändigt, werden diese auf der Kfz-Zulassungsbehörde auf die europäischen Standards gebracht (Teil I und Teil II), wofür ebenso eine Gebühr anfällt.

    Zusätzlich fallen noch Gebühren für die Prägung von Kennzeichen - die Prägungsstelle befindet sich meisten im gleichen Gebäude wie die Kfz-Zulassungsbehörde (Kostenpunkt ab 16 EURO).
    Die Kosten für die Pkw-Ausfuhrversicherung, Beantragung des Ausfuhrkennzeichens, Ausstellung der europäischen Fahrzeugpapiere sowie Prägung des Kennzeichens belaufen sich somit auf ca. 120,00 und 160,00 EURO, je nach Bundesland.

    Haben Sie alle notwendigen Formalitäten in Deutschland erledigt, können Sie das Auto nach Polen überfahren.

    Formalitäten in Polen

    Im Gegensatz zu Deutschland, wo Sie fast alle Formalitäten an einem Ort erledigen können, werden Sie in Polen von einer Behörde zu der anderen rennen müssen. Da die meisten Dokumente nicht sofort ausgehändigt werden, müssen Sie die gleiche Behörde meistens zweimal besuchen (zur Beantragung und zur Abholung der von Ihnen benötigten Dokumente). Der gesamte Vorgang kann somit ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen und erfordert viel Geduld.

    Da an jeder Etappe der Fahrzeugsregistrierung in Polen eine Bescheinigung über die technische Prüfung des Fahrzeugs benötigt wird, muss in der ersten Reihenfolge der polnische TÜV gemacht werden. Dies gilt für alle im Ausland erworbenen und überführten Fahrzeuge, die Gültigkeit des deutschen TÜVs wird dabei nicht anerkannt. Nicht alle Kfz-Werkstätte sind berechtigt, eine für die aus dem Ausland überführten Fahrzeuge standarisierte Untersuchung durchzuführen. Erfragen Sie vor Ort, welche Werkstatt in Ihrer Stadt dazu berechtigt ist. Der Kostenpunkt liegt einheitlich in ganz Polen bei 169,00 PLN (ca. 45,00 EURO).

    Des Weiteren ist das jeweilige Zollamt (UrzÄ…d Celny) zu besuchen, um die sog. Verbrauchsteuer (podatek akcyzowy) zu entrichten. Die Anschriften der polnischen Zollkammern und ihren regionalen Zollämtern finden Sie auf der Internetseite des Polnischen Finanzministeriums:
    Die Höhe der zu entrichtenden Verbrauchsteuer richtet sich nach dem Hubraum des überführten Fahrzeugs und wird prozentual anhand seines Kaufpreises ermittelt:

    1. für Fahrzeuge bis 2.000 cm3 Hubraum – 3,1 % des Kaufpreises des Fahrzeugs
    2. für Fahrzeuge ab 2.000 cm3 Hubraum – 13,6 % des Kaufpreises des Fahrzeugs

    Zu beachten ist, dass der im Kaufvertrag stehende Kaufpreis von EURO in PLN nach dem am Tag des Vertragabschlusses geltenden Umrechnungskurs umgerechnet werden muss. Um den Umrechnungskurs vom bestimmten Tag zu erfahren, verwenden die Umrechnungstabellen der Polnischen Nationalbank NBP:

    Im Zollamt benötigen Sie Kopien folgender Dokumente (Originale zur Einsicht): Kfz-Brief, Abmeldebescheinigung, TÜV sowie zwei vom Zollamt vorgeschriebenen, ausgefüllten Formulare (im Zollamt zu beziehen). Sie brauchen noch keine Übersetzungen vorzulegen. Neben der vom Zollamt berechneten Verbrauchsteuer ist vor Ort eine Bearbeitungsgebühr (opÅ‚ata skarbowa) von 17,00 PLN zu entrichten. Anschließend (meistens nach 3 Arbeitstagen Wartezeit) erhalten Sie eine Bescheinigung über die Entrichtung der Verbrauchsteuer.

    Zwischendurch können Sie sich schon um die Übersetzungen der Dokumente (Kaufvertrag, falls dieser nur auf Deutsch vorliegt, Kfz-Brief) kümmern. Beachten Sie, dass in den Behörden nur diejenigen Übersetzungen anerkannt werden, die von einem in Polen vereidigten Übersetzer angefertigt wurden. Die Kosten können von Ort zu Ort variieren (ca. 30 PLN pro Seite).

    Mit der Bescheinigung über die Entrichtung der Verbrauchsteuer begeben Sie sich zum aufgrund Ihres Wohnsitzes zuständigen Finanzamt, um eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen (gilt für Fahrzeuge, die aus der Europäischen Union eingeführt worden). Dort ist das Formular VAT-24 einzureichen, woraufhin Sie eine entsprechende Bescheinigung VAT-25 erhalten. Bei der Beantragung müssen Sie Kopien der Dokumente samt ihrer Übersetzungen in die polnische Sprache vorlegen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in diesem Fall 160,00 PLN (ca. 42 EURO), die Wartezeit dagegen ca. 5 Arbeitstage.

    Als letzte Registrierungsetappe fungiert der Besuch bei der polnischen Kfz-Zulassungsbehörde (da ist wieder mit ziemlich langen Schlangen zu rechnen). Bei der Abgabe des vorgeschriebenen Antrages auf Fahrzeugregistrierung werden alle bisher gesammelten Dokumente benötigt. Der originelle deutsche Fahrzeugbrief wird von der Behörde einbehalten, die im Gegenzug alle in Polen notwendigen Fahrzeugpapiere ausstellt. Dazu gehören:

    1. Übergangszulassung
    2. Kennzeichen
    3. Aufkleber für das Kennzeichen
    4. Aufkleber für die Windschutzscheibe
    5. Fahrzeugbrief

    Kostenpunkt – ca. 250,00 PLN (ca. 65 EURO). Als allerletzte Investition fungiert die sog. Ökogebühr in Höhe von 500,00 PLN (ca. 130 EURO), die für alle vom Ausland überführten Fahrzeuge pflichtig ist und auf folgendes Konto eingezahlt werden muss:

    1. Kreditinstitut: NFOŚiGW w BGK III Oddział Warszawa
    2. Kontonr. 65 1130 1062 0000 0109 9520 0014.

    Nachdem Sie alles Nötige erledigt haben, können Sie das Auto ausprobieren und hoffentlich Spaß am Fahren empfinden :)

    EU-Neufahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen

    Eheringe, Brautkleider – in Polen um die Hälfte billiger!

    Sonntag, 18.November 2007

    Das Heiraten in Deutschland ist inzwischen ganz schön teuer geworden. Für viele Dienstleister wurde das Wort „Hochzeit” inzwischen zum Zauberwort und fungiert wie eine Art „Berechtigung”, für die erbrachte Dienstleistung das Doppelte zu verlangen. So kostet eine Hochzeitsfrisur der Braut doppelt so viel wie die von einem Gast. Das schicke Brautkleid, eleganter Hochzeitsanzug, die Eheringe dazu und schon ist man paar Tausend Euro los! Kein Wunder, dass viele Heiratswillige, die darauf angewiesen sind, die Hochzeit alleine zu finanzieren bzw. diese alleine finanzieren wollen, vor diesem freudigen Ereignis deutliche Ersparnisse zur Seite legen müssen. Und dabei kosten viele der genannten Hochzeitsutensilien in Polen nur die Hälfte!

    Goldene und richtig schicke Eheringe sind ab 200 EURO zu haben, wobei die Einstiegspreise in den deutschen Juweliergeschäften bei 500 EURO liegen. Diejenigen die sowieso im Grenzgebiet wohnen, können das Angebot der polnischen Juweliere persönlich abchecken, den anderen, empfehle ich, sich im Internet zu informieren. Die meisten Internetanbieter stellen den ausländischen Shop-Besuchern englischsprachige Seiten zur Verfügung.

    Ähnlich sieht es mit den Hochzeitskleidern aus, wobei hier in Deutschland wiederum 1.000 EURO und mehr ausgegeben werden müssen. In Krakauer, Breslauer und Warschauer Brautmodegeschäften dagegen gibt es eine riesige Auswahl an Brautkleidern, mit sehr guter Qualität und internationalem Design für den halben Preis! Billige Flugtickets, zahlreiche Unterkunftsmöglichkeiten und unvergessliche Flair (Wroclaw, Krakow) laden zusätzlich zum Shopping-Wochenende ein. Einen eleganten, zur Hochzeit geeigneten Anzug für den Bräutigam findet man bereits ab 200 EURO.

    Viel Freude beim Einkaufen in Polen!

    Notruf für Touristen in Polen

    Mittwoch, 18.Juli 2007

    Die polnische Polizei, das polnische Wirtschaftsministerium und die polnische Tourismusorganisation haben für Urlauber in Polen wieder einen guten Service in Form eines touristischen Notrufs bereitgestellt.
    Bis zum 30.09.2007 können Urlauber von 10 bis 22 Uhr in deutscher, englischer und russischer Sprache Hilfe erreichen.
    Unter 0800 200 300 ist der touristische Notruf kostenlos aus dem polnischen Festnetz erreichbar.
    Mit der +48 608 599 999 kann man diesen auch per Handy erreichen. Allerdings fallen hier dann die normalen Verbindungsentgelte für das Handygespräch an.

    Den touristischen Notruf gibt es seit 2002 und hoffentlich bleibt dieser lange noch den Polen Urlauber erhalten. Es ist ein schöner Service in der eigenen Sprache Hilfe zu erhalten.

    Das Deutsch-Polnische Verhältnis…

    Donnerstag, 28.Juni 2007

    Mensch, Mensch…. Das waren ja ein paar heiße Tage für das Deutsch-Polnische Verhältnis.
    Das sich die deutsche und die polnische Regierung nicht ganz grün sind, ist ja nun schon eine Weile bekannt. Aber zum Gipfel wurde es ja nochmal übertroffen.
    Es war wirklich schade anzusehen, was hochrangige Politik für Vorurteile rausgeholt haben. Und wie so oft musste der 2. Weltkrieg ebenso nochmal auf die Tagesordnung.
    Zu allem Übel mussten die großen Boulevard-Blätter ihre Halbwahrheit (Halb war es ja nicht nicht mal… ) loswerden.
    Und das alles auf Kosten der deutsch-polnischen Beziehungen. Traurig sowas. Zu den gefallenen Äußerungen möchte ich auch gar nichts mehr sagen. Eine Diskussion dazu wäre es nicht wert…

    Ich hoffe wirklich inständig, dass die Politiker endlich den Kindergarten beenden und den Populismus den Rücken kehren - möchte die damit jemand für Wahlen gewinnen?! Wohl kaum. Ich erlebe es immer wieder - die zwischenmenschlichen Beziehungen beider Länder sind viel weiter als einige Politiker in ihren Köpfen es wahr haben möchten. Schade…. aber die nächsten Wahlen kommen bestimmt ;)

    Lichtpflicht in Polen

    Dienstag, 17.April 2007

    Autofahrer aufgepasst. In Polen gibt es ab sofort eine ganzjährige Lichtpflicht für ihr Fahrzeug. Die Regierung erhofft sich durch die neue Regelung einen Rückgang der Unfälle im Straßenverkehr.
    Die Polizei hat bereits angekündigt in den nächsten Wochen die Lichtpflicht verstärkt zu kontrollieren. Bei Verstössen drohen Zahlungen um die 25 Euro. Touristen sollen in der Übergangszeit noch mit einer Ermahnung davonkommen.

    Feuerlöscher im Auto Pflicht?

    Donnerstag, 22.Februar 2007

    Wenn man in einem fremden Land unterwegs ist, möchte man sich schon den Verkehrsregeln dort anpassen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es anscheinend zur Mitführpflicht eines Feuerlöschers im Auto. In vielen Portalen wird fälschlicher Weise von einer Pflicht gesprochen. Diese gilt jedoch nur für in Polen gemeldete Autos. Sie als Tourist mit deutschen Kennzeichen brauchen somit keinen Feuerlöscher im Wagen.
    Eine Nachfrage beim ADAC und beim Fremdenverkehrsamt Polen bestätigte diese Haltung.
    Ein bereits gekaufter Feuerlöscher wäre somit vielleicht besser in der Küche aufgehoben.